Was Sie als Schuldner über Vertragsschäden bei Nichtzahlung von Mitgliedsbeiträgen wissen sollten
Wenn Sie Mitglied in einem Fitnessstudio sind und Ihre Mitgliedsbeiträge nicht zahlen, kann dies schwerwiegende rechtliche Konsequenzen haben – bis hin zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags und der gerichtlichen Durchsetzung von Schadensersatzforderungen durch das Fitnessstudio.
In diesem Artikel erklären wir Ihnen, was ein Vertragsschaden ist, wie er entsteht und welche rechtlichen Schritte ein Fitnessstudio unternehmen kann, um die ausstehenden Beträge und entstandenen Schäden einzufordern.
Was ist ein Vertragsschaden?
Ein Vertragsschaden entsteht, wenn eine Partei eines Vertrags ihre vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt und dadurch der anderen Partei ein finanzieller Schaden entsteht. Im Kontext eines Fitnessstudio-Vertrags bedeutet dies, dass das Fitnessstudio durch Ihre Nichtzahlung der Mitgliedsbeiträge einen finanziellen Verlust erleidet.
Kündigung des Vertrags wegen Nichtzahlung
Wenn Sie Ihre Mitgliedsbeiträge nicht zahlen, hat das Fitnessstudio das Recht, den Vertrag außerordentlich und fristlos zu kündigen. Dies ist in § 543 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Eine außerordentliche fristlose Kündigung kann erfolgen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt – in diesem Fall die fortgesetzte Nichtzahlung der Mitgliedsbeiträge.
Voraussetzungen für die außerordentliche Kündigung
Um eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund auszusprechen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Wiederholte Zahlungsunwilligkeit: Die Nichtzahlung muss wiederholt oder über einen längeren Zeitraum hinweg erfolgt sein.
- Erhebliche Beeinträchtigung: Die fortgesetzte Nichtzahlung muss eine erhebliche Beeinträchtigung für das Fitnessstudio darstellen.
Hinweis: Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur ordentlichen Kündigung nicht zugemutet werden kann.
Forderung des Vertragsschadens
Neben den bereits fälligen und nicht gezahlten Mitgliedsbeiträgen hat das Fitnessstudio das Recht, einen sogenannten „Vertragsschaden“ geltend zu machen. Dieser Vertragsschaden umfasst die monatlichen Mitgliedsbeiträge bis zum Ende der ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeit. Als Schaden geltend gemacht werden nur solche Teile Ihres Mitgliedsbeitrages, die nicht aus optionalen Services (Gesundheitspauschale, Handtücher, etc.) bestehen und deshalb nicht genutzt wurden.
Die Höhe des Vertragsschadens richtet sich nach den verbleibenden Monaten bis zum regulären Vertragsende und der Höhe des Mitgliedsbeitrags. Beispiel: Wenn Ihr Vertrag noch zwölf Monate gelaufen wäre und Sie monatlich 50 € zahlen müssten, beläuft sich der Schaden auf 600 Euro (12 Monate x 50 €).
Gerichtliche Durchsetzung der Forderungen
Sollten Sie weiterhin nicht zahlen, kann das Fitnessstudio gerichtliche Schritte einleiten, um die ausstehenden Beträge sowie den entstandenen Schaden einzufordern.
Im ersten Schritt wird in der Regel das Inkasso gegen Sie eingeleitet. Daran schließt optional das gerichtliche Mahnverfahren an. Dabei erhalten Sie zunächst einen Mahnbescheid, gegen den Sie innerhalb einer bestimmten Frist Widerspruch einlegen können. Wenn Sie keinen Widerspruch einlegen oder trotz Widerspruch weiterhin nicht zahlen, kann das Fitnessstudio Klage beim zuständigen Gericht einreichen.
Eine Klage bedeutet, dass die Forderung des Fitnessstudios gerichtlich geklärt wird. Über die hierbei entstehende Kosten klären wir in unseren Anschreiben umfänglich auf.
Gerichtsurteil
Kommt es zu einem Urteil zu Gunsten des Fitnessstudios, werden Sie zur Zahlung der ausstehenden Beträge sowie des Vertragsschadens verurteilt. Zusätzlich haben Sie weitere Kosten wie Gerichts- und Anwaltskosten beider Seiten zu tragen.
Möglichkeiten zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten
Um rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, sollten Sie frühzeitig handeln und Kontakt mit uns aufnehmen:
- wenn Sie bislang keine Zahlung geleistet haben, da die Beiträge nicht korrekt dargestellt sind (Korrektur einer Forderung),
- wenn ein Einspruch gegen die Forderung besteht (Einspruch gegen die Forderung),
- oder sie eine Ratenzahlung wünschen.
Zur Kontaktaufnahme senden Sie eine E-Mail an inkasso@forderung.com oder schreiben uns über Ihren Portalzugang (die Zugangsdaten finden Sie im ersten Anschreiben). Bitte fügen Sie zur eindeutigen Zuordnung stets das Aktenzeichen an, da wir Korrespondenz ansonsten nicht bearbeiten können.