Wird eine Kündigung ausgesprochen muss diese zur Wirksamkeit bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Darüber hinaus ist zwischen eine ordentlichen und einer außerordentlichen Kündigung zu unterscheiden. Bei einer unwirksamen Kündigung besteht ein Vertragsverhältnis unverändert fort und damit auch Ansprüche aus Leistungen bzw. Vergütung. Der erste Schritt ist also die Prüfung der Kündigung auf Wirksamkeit.
Dabei schließt man in vielen Bereichen des Lebens Verträge ab. Beispielsweise entsteht beim Einkauf von Lebensmitteln ein Kaufvertrag. Verträge, die auf eine bestimmte Zeit geschlossen werden, sehen meist die Schriftform vor, können aber auch elektronisch geschlossen werden. Eine Unterschrift ist nicht immer erforderlich. Die Kündigung ist meist ebenfalls an eine bestimmte Form gebunden und es sind je nach Vertrag bestimmte Fristen zu erfüllen.
Form und Fristen
Verträge sehen häufig eine Mindestlaufzeit vor und im Vertragswerk finden sich Kündigungsfristen, die stark variieren können. Diese Fristen müssen eingehalten werden, um einen Vertrag ordentlich zu kündigen. Eine unmittelbare Beendigung eines Vertrags ist nur mit einer außerordentlichen oder fristlosen Kündigung möglich. Je nach Vertragsart sind außerordentliche Kündigungen an unterschiedliche und teils sehr spezifische Voraussetzungen gebunden.
Eine Kündigung muss darüber hinaus eine bestimmte Form einhalten. Diese kann ebenfalls im Vertrag festgelegt werden und ist für bestimmte Verträge per Gesetz festgeschrieben, wie z.B. Arbeitsverträge gem. § 623 BGB nur schriftlich gekündigt werden können. Eine Kündigung in Textform, also beispielsweise per Mail oder SMS, kann vereinbart werden und findet u.a. bei Mobilfunkanbietern und Stromversorgern Anwendung.
Wie Sie Ihre Verträge gestalten, um Ihre Forderungen auch effektiv durchzusetzen erfahren Sie gern im persönlichen Gespräch.
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