Was beschreibt der Begriff?
Unter dem Begriff Debitor versteht man im allgemeinen den Schuldner aus Lieferungen und Leistungen gemäß § 266 Abs. 2 lit. B II Nr. 1 HGB. Stellt ein Unternehmen Ansprüche gegenüber einem Debitor, werden diese als Forderungen des Lieferanten bezeichnet. Der Debitor kann natürliche Person, Unternehmen und juristische Person des öffentliches Rechts sein. Forderungen gegen Debitoren sind klar von weiteren Forderungen abzugrenzen.
Buchung von Debitoren im Rahmen der Bilanz
Forderungen gegenüber einem Debitor dürfen in der Bilanz aktiviert werden, wenn die Preisgefahr auf den Käufer übergegangen ist. Die Preisgefahr geht zeitlich mit Übergang von Nutzen und Lasten auf den Debitor über. Mit vollständiger Bezahlung ist die Forderung aus Lieferungen und Leistungen auszubuchen. Bleiben Forderungen unausgeglichen, sind diese durch „Abschreibungen auf Forderungen“ auszubuchen. Im Rahmen einer Bilanzbereinigung können fällige Forderungen an die hierauf spezialisierte FORDERUNG.COM GmbH abgetreten oder verkauft werden. Wie das funktionieren kann, lesen Sie hier.
Was meint Debitorenziel
De Begriff Debitorenziel meint eine Kennzahl im Rahmen der Bilanzanalyse. Diese beschreibt allgemein die Umschlagsgeschwindigkeit der Forderungen gegenüber Debitoren. Sie errechnet sich indem der Forderungsbestand aus Lieferungen und Leistungen durch den Unternehmensumsatz dividiert und mit 365 Tagen multipliziert wird. Je länger das Debitorenziel, desto schlechter wird ein Unternehmen mit regelmäßiger Liquidität versorgt.