Der Begriff Forderung im wirtschaftlichen Zusammenhang beschreibt den Anspruch auf eine Dienst- oder Sachleistung bzw. die Zahlung eines Geldbetrags. Gläubiger ist derjenige, der die Forderung gegenüber einem Schuldner stellt. Umgekehrt betrachtet hat der Schuldner eine Verbindlichkeit gegenüber seinem Gläubiger. Damit eine Forderung entsteht, müssen Leistung und Gegenleistung zu unterschiedlichen Zeitpunkten erfolgen,
Die grundlegende Frage im Forderungsmanagement ist, wie bzw. woraus Forderungen entstehen. Häufig ist sind es vertragliche Grundlagen, wie Kaufvertrag, Dienstleistungs- oder Werksvertrag. Eine typische Forderung ist eine Rechnung mit Zahlungsziel. Forderungen können viele weitere Ursachen haben, wie beispielsweise Schadensersatz oder Steuerforderungen.
Gläubiger und Schuldner
Auch gegenüber wem eine Forderung entsteht, ist relevant. Als wichtige Unterscheidungen sind Verbraucher und Unternehmen zu nennen. Beide können Schuldner sowie Gläubiger sein, wobei Verbraucher stets gewisse Schutzrechte genießen, wie das Widerrufsrecht in Verbraucherverträgen gemäß § 312 BGB oder Fernabsatzverträgen. Diese Rechte können beeinflussen, ob eine Forderung berechtigt ist.
Die Stellung des Gläubigers gegenüber dem Schuldner entsteht nach § 241 Abs. 1 S. 1 BGB aufgrund des entstandenen Schuldverhältnisses und er hat einen Anspruch i.S.d. § 194 Abs. 1 BGB gegenüber dem Schuldner und darf bei Fälligkeit eine vereinbarte Leistung einfordern. In einem gegenseitigen Vertrag sind beide Parteien zugleich Schuldner wie auch Gläubiger, da sich beide Parteien dazu verpflichten, auf eine erbrachte Leistung eine bestimmte Gegenleistung zu erbringen.
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