Der richtige Umgang mit einer fälligen Forderung und entstandenen Zahlungsverzug kann über viele Aspekte des Forderungsmanagements entscheiden. Grundsätzlich sind Ihre Kosten für die Beitreibung ab dem Eintritt des Zahlungsverzugs vom Schuldner zu erstatten. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten tätig zu werden und diese sollten auf das Verhältnis zum Schuldner bzw. Kunden sowie auf die Geschäftsbeziehung abgestimmt sein. Im weiteren gehen wir von einer ungestörten Kundenbeziehung aus. Es sind keine Einsprüche gegenüber einer Forderung zu erheben und es bestehen bisher keine sonstigen besonderen Umstände.
Kunden sind das wichtigste Kapital eines Unternehmens – und treue Kunden sichern nachhaltig den Unternehmensumsatz, indem sie erneut kaufen, das Unternehmen weiterempfehlen oder beides. Für eine unbezahlte Rechnung kann es viele Gründe geben, neben z.B. einem Jobwechsel oder -verlust, Krankheit und persönlichen Umständen kann es auch schlichtweg an einem Umzug mit nicht / falsch zugestellter Post liegen. Viele dieser Gründe verzögern die Zahlung, lassen sich aber ausräumen.
Aktiver Umgang mit Zahlungsverzug
Bereits vor der Feststellung des Verzugs, z.B. vor dem Versand einer qualifizierten Mahnung, kann und sollte man auf geeignete Weise mit dem Schuldner kommunizieren. Geeignet meint die Berücksichtigung des „Wertes“ der Kundenbeziehung und der ggf. bestehenden Hürden sich zum Beispiel um einzelne Kunden kümmern zu können. So kann es in einem online-basierten Geschäftsmodell mit vielen kleinen Umsätzen und geringen Margen schlichtweg nicht wirtschaftlich sein, jeden Kunden persönlich anzurufen (sofern Telefonnummern vorliegen). Hier bietet sich eher eine elektronische Kommunikation beispielsweise per Email an, um auf eine offene Forderung hinzuweisen und um einen zeitnahen Ausgleich zu bitten.
Steigen die Margen bzw. die Höhe der Einzelumsätze ergibt das persönliches Telefonat eher Sinn. Einwände oder Gründe für den Zahlungsverzug lassen sich so meist schnell aus dem Weg räumen und ein Modus für den Ausgleich schaffen. Das Aufschieben des Verzugs der Forderung oder auch eine Ratenzahlungsvereinbarung hilft dem Unternehmen ebenso wie dem „reumütigen“ Schuldner, den vielleicht auch einfach bereits das Gewissen plagte, eine gute Leistung nicht zeitnah begleichen zu können. Gerade letzteres ist ein häufiger Grund für Schuldner, sich nicht pro-aktiv um offene Rechnungen zu kümmern.
Gern unterstützen wir Sie in Ihrem Forderungs- und Rechnungsmanagement, sprechen Sie uns einfach an.
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