Im ersten Teil haben wir uns mit Zahlungsverzug im im B2C-Bereich beschäftigt. Aber selbstverständlich kann Zahlungsverzug auch im B2B-Bereich auftreten. Wenn Unternehmen A das Unternehmen B mit einer Dienstleistung beauftragt und eine fällige Zahlung schuldig bleibt, tritt spätestens nach 30 Tagen der Verzug ein bzw. entsprechend vereinbarten Zahlungsbedingungen in AGB oder bestehenden Verträgen und sonstigen Absprachen. Da es sich im B2B Segment häufig um hohe Umsätze handelt, kann dies für den Gläubiger sehr viel belastender sein, als Umsätze mit Endkunden.
In Dienstleistungsverträgen, Werksverträgen, Warenlieferungen etc. wird darüber hinaus häufig eigene Liquidität verauslagt, was gerade für kleinere Unternehmen regelmäßig existenzbedrohend ist. Die Geschäftsführung bzw. Buchhaltungsabteilung des Schuldners kann regelmäßig als ausreichend professionell angesehen werden, die Situation und mögliche Folgen einzuschätzen. Wie auch in der Kommunikation mit Endkunden ist die direkte Ansprache per Telefon am effektivsten, um die Ursachen des Zahlungsverzugs zu ergründen. Da es viele Gründe für den bestehenden Zahlungsverzug geben kann, sollte man offen an die Situation herangehen.
Auf die Gründe des Zahlungsverzugs reagieren
Im direkten Gespräch kann sich z.B. herausstellen, dass der Geschäftspartner im Zusammenhang mit der bestehenden Forderung selbst auf Zahlungen wartet oder sich der Verkauf bestellter Waren schwieriger gestaltet als erwartet. Eine mögliche Lösung mit aufschiebender Wirkung kann ein Lieferantenkredit sein, also eine Stundung der offenen Forderung. Teilzahlungen und Abschlagszahlungen können die eigene Liquiditätssituation verbessern bis die gesamte Forderung ausgeglichen werden kann.
Die Finanzierung von aufgeschobenen Zahlungen kann auch durch Dritte erfolgen. Besteht ein abstraktes Schuldanerkenntnis des Schuldners kann ggf. über Kreditinstitute die Forderung (teilweise) vorfinanziert werden. Auch bieten spezielle Unternehmen den Kauf von in Verzug geratenen Forderung an. Hierbei handelt es sich nicht um das weit verbreitete echte oder unechte Factoring, das i.d.R. sich ausschließlich mit der Vorfinanzierung bestehender und nicht in Verzug befindlicher Forderungen beschäftigt. Vielmehr entspricht es einem regulären Kaufvertrag.
Gern beraten wie Sie persönlich über die Forderungsbeitreibung und Möglichkeiten des Forderungskaufs, sprechen Sie uns einfach an.
Zum Teil 1 „Umgang mit Zahlungsverzug B2C„
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